DSGVO-konforme Cloud: Anforderungen, Nachweise, Auswahl
Welche Pflichten die Datenschutz-Grundverordnung bei Cloud-Diensten auslöst – und woran Sie einen Anbieter erkennen, der sie tatsächlich erfüllt.
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CLOUD Act, Schrems II, DSGVO-Cloud und Gaia-X kompakt auf 10 Seiten – mit Fakten, Auswirkungen, Checklisten und FAQ zum Weitergeben.
Was heißt „DSGVO-konforme Cloud“?
Cloud-Nutzung ist im Regelfall Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlich bleibt Ihre Organisation – der Anbieter verarbeitet Daten ausschließlich nach Ihrer Weisung und muss dies nachweisbar sicherstellen.
DSGVO-Konformität ist deshalb kein Siegel, sondern eine Kette überprüfbarer Zusagen: Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Transparenz über Unterauftragsverarbeiter, Löschkonzept, Meldewege bei Datenschutzverletzungen und Unterstützung bei Betroffenenrechten.
Ein europäischer Anbieter ohne Drittlandbezug vereinfacht diese Kette erheblich, weil Transferprüfungen nach Kapitel V der DSGVO vollständig entfallen.
Die zentralen Pflichten im Überblick
- Art. 28
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit allen Pflichtinhalten
- Art. 32
- Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen
- Art. 30
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 33/34
- Meldung von Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden
- Art. 15–20
- Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit
- Kapitel V
- Prüfpflicht bei Drittlandübermittlungen
Worauf es in der Praxis ankommt
Die häufigsten Beanstandungen betreffen nicht die Technik, sondern fehlende Nachweise und unklare Verantwortlichkeiten.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Muss Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Weisungsrechte, Löschung und Kontrollrechte konkret regeln – nicht nur den Gesetzestext wiederholen.
Unterauftragsverarbeiter
Eine vollständige, aktuelle Liste mit Sitz und Aufgabe ist Pflicht. Änderungen müssen vorab mitgeteilt werden, mit Widerspruchsmöglichkeit.
Löschung und Aufbewahrung
Löschfristen müssen technisch umsetzbar sein – inklusive Backups, Protokolldaten und Archiven.
Betroffenenrechte
Auskunfts- und Exportanfragen müssen fristgerecht bedienbar sein. Ein Selbstbedienungsexport in offenen Formaten reduziert den Aufwand deutlich.
Prüfliste für die Anbieterauswahl
Diese Punkte sollten Sie schriftlich bestätigt bekommen:
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO liegt vor und ist prüfbar.
- Verarbeitung, Backup und Protokollierung finden ausschließlich in der EU statt.
- Vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter inklusive Sitzland.
- Dokumentierte TOMs: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Notfallkonzept.
- Anerkannte Zertifizierungen wie ISO/IEC 27001 und BSI-orientierte Nachweise.
- Definierte Löschfristen und ein vollständiger Datenexport in offenen Formaten.
Häufige Fragen zur DSGVO in der Cloud
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